Zur Erinnerung: machen Sie Ihre Entlastungsansprüche aus der Strom- und Energiesteuer für das Kalenderjahr 2015 geltend. Stichtag ist der 31.12.2016. Gegenwärtig beträgt die jährliche Mindestverbrauchsmenge für
Strom: 48.733 kwH Erdgas: 181.160 kwH
Flüssiggas: 16.502 KW Heizöl: 16.298 Liter
Sofern Sie mit Ihrem Betrieb diese Verbrauchsmengen überschreiten, sollten Sie die Beantragung der Steuerentlastung in jedem Fall vornehmen. Gegen geringes Entgelt übernimmt dies auch unsere Kooperationspartnerin, Frau Andrea Stanzel, Dr.-Timmermann Str.-22, 31515 Wunstorf, Tel. 05031/17 81 270.