Willkommen bei der SBG

der Service- und Beratungsgesellschaft mbH

Seit 2006 bietet die Service- und Beratungsgesellschaft mbH als 100%ige Gesellschaft der Bäcker- und Konditorenvereinigung Nord e.V. (BKV-Nord e.V.) allen interessierten Unternehmen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot.

Als Dachverband für die Bäcker-Innungen Hamburg und NORD sowie der Landesinnungsverbände Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen/Bremen, hat sie die Kompetenz ihre Mitgliedsbetriebe in allen Dingen, die den Bäckereibetrieb betreffen, zu unterstützen.

Sie möchten mehr über die SBG mbH wissen?

Rufen Sie uns an +49 (0) 4101 3872-0

Über uns

Wir sind der Dienstleistungs- und Servicepartner für die Handwerksbäckereien in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen/Bremen. Wir bieten Kompetenz rund um das Ernährungshandwerk, in Kooperation mit fairen und geprüften Partnern.

Ihre Vorteile

  • Zugriff auf ausgewählte Netzwerkpartner
  • Zusammenarbeit mit geprüften Fachberatern
  • Kosten- und Unternehmensoptimierung
  • Zeit- und Geldersparnis

Unsere Kontaktdaten

Service- und Beratungsgesellschaft mbH
im Hause der BKV-Nord e.V.
Siemensstraße 13, 25462 Rellingen

Telefon: 04101 3872-0
Mail: info@sbg-baecker-nord.de

Online-Schulungen
AS & LMHV

Ein Problem der Qualifizierung im Handwerk ist immer noch die Freistellung von Mitarbeitern, ohne den Betriebsablauf nachhaltig zu stören. Gerade in kleineren Betrieben, die in der Regel auf externe Qualifizierungsmaßnahmen angewiesen sind, stellt sich die Frage nach der Funktionsfähigkeit des Betriebes, da der Ausfall einzelner Mitarbeiter nicht ohne weiteres verkraftet werden kann.

Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der im Dezember 2019 in Kraft getretenen EU-Hinweisgeberrichtlinie und legt einen standardisierten Schutz für Hinweisgebende fest. Der Bundesrat hatte das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Mai 2023 verabschiedet. Am 2. Juli 2023 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Damit sind Organisationen und Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, sichere Hinweisgebersysteme (Meldestelle) einzuführen.

Service
& Einkauf

Profitieren Sie von unserem Netzwerk mit ausgewählten Partnern. Dieses bietet speziell Betrieben im Ernährungshandwerk günstige und ausgewählte Angebote, die bei der täglichen Arbeit unterstützen. Damit kann der KFZ-Einkauf bestimmter Marken ein günstiges „Vergnügen“ werden und die Beantragung der Rückzahlung von Energiesteuern, geht einem Profi – für nur kleines Geld – sehr viel besser und vor allem rechtssicher von der Hand.

Energieeinkauf

Bäcker Stromfond

Mit dem Bäcker-Stromfonds streuen Sie ihr Einkaufsrisiko auf bis zu 12 Teilmengen und erzielen angemessene Energiekonditionen. Mit dem Kauf der letzten Teilmenge haben Sie Planungssicherheit für den gesamten Belieferungszeitraum.

Bäckerstrom Festpreis

Alternativ zum Stromfondsmodell können wir Ihnen auch ein Festpreisangebot von 1-3 Jahre erstellen. Sie sichern sich damit einen fest kalkulierbaren Energiepreis für die entsprechende Laufzeit. Die staatlich festgelegten Abgaben und Umlagen.

Bäckergas Flexpreis

Bei diesem Modell orientiert sich der Gaspreis an den Veränderungen des Marktes. Ihr Preis verändert sich dann zu festgelegten Stichtagen. Bei Veränderungen haben Sie die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.

Bäckergas Festpreis

Alternativ können wir Ihnen ein Festpreisangebot von 1-3 Jahren anbieten. Der Preis für dieses Angebot wird am Tage des Einkaufs festgelegt. Die Mengen der interessierten Bäckereien werden gebündelt und tagaktuell eingekauft.