Willkommen bei der SBG

der Service- und Beratungsgesellschaft mbH

Seit 2006 bietet die Service- und Beratungsgesellschaft mbH als 100%ige Gesellschaft der Bäcker- und Konditorenvereinigung Nord e.V. (BKV-Nord e.V.) allen interessierten Unternehmen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot.

Als Dachverband für die Bäcker-Innungen Hamburg und NORD sowie der Landesinnungsverbände Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen/Bremen, hat sie die Kompetenz ihre Mitgliedsbetriebe in allen Dingen, die den Bäckereibetrieb betreffen, zu unterstützen.

Sie möchten mehr über die SBG mbH wissen?

Rufen Sie uns an +49 (0) 4101 3872-0

Über uns

Wir sind der Dienstleistungs- und Servicepartner für die Handwerksbäckereien in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen/Bremen. Wir bieten Kompetenz rund um das Ernährungshandwerk, in Kooperation mit fairen und geprüften Partnern.

Ihre Vorteile

  • Zugriff auf ausgewählte Netzwerkpartner
  • Zusammenarbeit mit geprüften Fachberatern
  • Kosten- und Unternehmensoptimierung
  • Zeit- und Geldersparnis

Unsere Kontaktdaten

Service- und Beratungsgesellschaft mbH
im Hause der BKV-Nord e.V.
Siemensstraße 13, 25462 Rellingen

Telefon: 04101 3872-0
Mail: info@sbg-baecker-nord.de

Arbeitssicherheit

Ein Betrieb, der gut im Arbeitsschutz ist, ist auch gut im Wettbewerb. Guter Arbeitsschutz führt zu einer hohen Qualität der Arbeit, fördert die Produktivität, die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten. Voraussetzungen hierfür sind sichere Maschinen und Anlagen, gesundheitsgerechte Arbeitsplätze, ausgewogene Belastungen und Beanspruchungen sowie eine vorausschauende und vorsorgende Planung und Organisation der Arbeitsprozesse.

Lebensmittelhygiene

Seit dem 01.01.2006 gilt EU-weit ein neues Lebensmittelrecht. Die bisherige Lebensmittelhygiene-Verordnung wurde durch die Verordnung EG 852/2004 ersetzt. Für das Bäcker- und Konditorenhandwerk ergeben sich durch diese Umstellung einige rechtliche Änderungen. Immer häufiger stehen Lebensmittel im Mittelpunkt der Kritik und gesetzliche Vorschriften für Hygienestandards stellen viele Unternehmer vor neue Herausforderungen.

Service & Einkauf

Profitieren Sie von unserem Netzwerk mit ausgewählten Partnern. Dieses bietet speziell Betrieben im Ernährungshandwerk günstige und ausgewählte Angebote, die bei der täglichen Arbeit unterstützen. Damit kann der KFZ-Einkauf bestimmter Marken ein günstiges „Vergnügen“ werden und die Beantragung der Rückzahlung von Energiesteuern, geht einem Profi – für nur kleines Geld – sehr viel besser und vor allem rechtssicher von der Hand.

Aus unserem Dienstleistungsangebot

Energieeinkauf

Bäcker Stromfond

Mit dem Bäcker-Stromfonds streuen Sie ihr Einkaufsrisiko auf bis zu 12 Teilmengen und erzielen angemessene Energiekonditionen. Ohne Aufschlag werden die am Großhandelsmarkt erzielten Energiekonditionen an Sie weitergegeben. Mit dem Kauf der letzten Teilmenge haben Sie Planungssicherheit für den gesamten Belieferungszeitraum.

Bäckerstrom Festpreis

Alternativ zum Stromfondsmodell können wir Ihnen auch ein Festpreisangebot von 1-3 Jahre erstellen. Auch hier profitieren sie vom Großhandelseinkauf direkt an der Börse. Sie sichern sich damit einen fest kalkulierbaren Energiepreis für die entsprechende Laufzeit. Die staatlich festgelegten Abgaben und Umlagen.

Bäckergas Flexpreis

Bei diesem Modell orientiert sich der Gaspreis an den Veränderungen des Marktes. Ihr Preis verändert sich dann zu festgelegten Stichtagen. Bei Veränderungen haben Sie die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.

Bäckergas Festpreis

Alternativ können wir Ihnen ein Festpreisangebot von 1-3 Jahren anbieten. Der Preis für dieses Angebot wird am Tage des Einkaufs festgelegt. Die Mengen der interessierten Bäckereien werden gebündelt und tagaktuell eingekauft.

Energiemanagement

Energieberatung

Die Energieberatung ist ein Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Energiemanagementsysteme

Mit Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie (EDL-G) besteht die Pflicht für alle Nicht-KMU Unternehmen, ein Energiemanagementsystem einzuführen oder regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen. Doch auch ohne Verpflichtung können KMU Unternehmen von einem Energiemanagementsystem profitieren.

Energiesteuer

Betriebe des Bäckerhandwerks können auch weiterhin eine Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG geltend machen, die Grundvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Fördermöglichkeiten

Informationen zu den Förderprogrammen mit allen relevanten Informationen sowie zum Antragsverfahren gibt es. Wir verraten Ihnen, wo Sie zu finden sind.