Online-Schulungen zur LebensmittelhygieneVO & Infektionsschutzgesetz

Die Unternehmen in der Lebensmittelbranche sind per Gesetz verpflichtet, ihre Mitarbeiter/innen regelmäßig in der Lebensmittelhygiene und in allen Bereichen der Arbeitssicherheit zu schulen. Dies beinhaltet einerseits alle 2 Jahre die Nachbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG) sowie die jährliche Hygiene-Schulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung EG 852/2004. Die Durchführung der Schulungen muss dokumentiert werden. Die jeweils aktuellen Schulungsnachweise sind beim Arbeitgeber (bzw. in der Verkaufsstelle) aufzubewahren.

Verantwortlich für die Unterweisung = der Unternehmer!
Wie kann zeitlich flexibel unterwiesen werden?
Online-Schulungen sind zeitlich & räumlich flexibel!

Aus dem Schulungsangebot

Lebensmittelhygieneschulung nach EG 852/2004

Lerninhalte:

  • Verordnung über Lebensmittelhygiene
  • Mikrobiologische Grundlagen
  • Grundlegende Kenntnisse in
    • Betriebshygiene
    • Produkthygiene
    • Personalhygiene

Die Schulungen zur Lebensmittelhygiene müssen jährlich durchgeführt werden.

Lebensmittelallergene und -unverträglichkeiten

Lerninhalte:

  • Allergien
  • Unverträglichkeiten
  • Gesetzliche Neuregelungen
  • Kennzeichnungspflichtige Stoffe
  • Risiken in Verkauf und Herstellung

Zum 13. Dezember 2014 wurde die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) erlassen. Sie gilt u.a. in Deutschland und regelt die Kennzeichnungspflicht aller Lebensmittel und Zutaten, die Allergien auslösen können. Die Schulung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Nachbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Lerninhalte:

  • Infektionsschutzgesetz
  • Beschäftigungs-/ bzw. Tätigkeitsverbote
  • Was sind Krankheitserreger?
  • Vermehrung von Mikroorganismen
  • Beschreibung von Infektionskrankheiten
  • Verhalten bei Verletzungen und Wunden
  • Grundlagen der Personalhygiene

Die Nachbelehrung müssen regelmäßig in 2-jährigen Abständen bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit im Unternehmen erfolgen.