Personalhygiene – Modul 3

Die Unternehmen in der Lebensmittelbranche sind per Gesetz verpflichtet, ihre Mitarbeiter/innen regelmäßig in der Lebensmittelhygiene und in allen Bereichen der Arbeitssicherheit zu schulen. Dies beinhaltet einerseits die Nachbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG) sowie die Hygiene-Schulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung EG 852/2004, andererseits die Themen Brandschutz, Erste Hilfe und Grundlagen des Arbeitsschutzes. Die Durchführung der Schulungen muss dokumentiert werden. Die jeweils aktuellen Schulungsnachweise sind beim Arbeitgeber (bzw. in der Verkaufsstelle) aufzubewahren.

Persönliche Mitarbeiterschulung

Die persönliche Mitarbeiterschulung bietet den Vorteil, dass diese um eine Begehung vor Ort, also am tatsächlichen Ort des Geschehens, ergänzt wird. Damit kann auf individuelle und tatsächliche Punkte eingegangen werden. Dadurch erhöht sich die Effektivität aber auch der Zeitaufwand für die Mitarbeiterschulung.

  • Begehung der Betriebsstätte bzw. der Filialen
  • Fotodokumentationen der Schulungsrelevanten Themen
  • Unterweisung der Mitarbeiter auf die Produkthygiene und Grundlagen einer guten Lebensmittelhygiene-Praxis anhand der erstellen Fotos aus den jeweiligen Arbeitsabläufen
  • Unterweisung der Mitarbiet/in nach EG Nr. 852/2004 zum Thema Personalhygiene anhand eines Powerpoint-Vortrages und verschiedener Schulungshilfsmittel (z.B. Blackbox, Nährböden, Videofilme etc.)
  • Erstunterweisung der Mitarbeiter/in nach § 43 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Unterweisung der Mitarbeiter/in in die Reinigungspläne, Betriebsanweisungen und Kontrollchecklisten direkt am Arbeitsplatz

 

ca. 2 Stunden – max. Teilnehmerzahl 30 

pro Schulung: 385 € zzgl. Mwst
Bei 2 Schulungen / Tag: 535 € zzgl. Mwst
bei 3 Schulungen / Tag: 685 € zzgl. Mwst
Anfahrtspauschalen:
bis 120 Kilometer pauschal: 60 € zzgl. Mwst
ab 121 Kilometer: nach Absprache

Online-Mitarbeiterschulung

Online-Schulungen bieten als wesentlichen Vorteil die zeitliche und räumliche Unabhängigkeit. Denn ein Problem der Qualifizierung im Handwerk ist die Freistellung von Mitarbeitern, ohne den Betriebsablauf nachhaltig zu stören. Gerade in kleineren Betrieben stellt sich die Frage nach der Funktionsfähigkeit des Betriebes, da der Ausfall einzelner Mitarbeiter nicht ohne weiteres verkraftet werden kann.