Seit 2010 verfolgt die Bundesregierung mit der Energiewende das Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die beiden Hauptstrategien hierfür sind ein deutlicher Ausbau erneuerbarer Energien im Strombereich sowie die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Das deutsche Handwerk als Umsetzer wie auch als Energienutzer trägt das klimapolitische Ziel der Energiewende mit. Da die Handwerksbetriebe jedoch zunehmend von Fehlentwicklungen betroffen sind und daher in der anstehenden neuen Legislaturperiode wichtige politische Entscheidungen anstehen, damit die Energiewende zu einem tatsächlichen Erfolg geführt werden kann, wurde in enger Zusammenarbeit mit den Handwerksorganisationen eine „Energiewende-Agenda des Handwerks“ beschlossen, mit folgenden Kernpunkten:
- Die Energiewende muss mittelstandsgerecht ausgestaltet werden, durch faire Verteilung der Lasten, Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sowie Sicherstellung der Anbietervielfalt und des offenen Zugangs zu den Energiedienstleistungsmärkten. Unverzichtbar bleibt die Technologieoffenheit der Energie-/Klimaschutzpolitik.
- Weitere Kostenmehrbelastungen des Mittelstands und der Privathaushalte aus der EEG-Umlage müssen umgehend verhindert werden. Nicht nur die Finanzierung der Stromkostenprivilegien für industrielle Großverbraucher, sondern die gesamte EEG-Förderung muss, letztere schrittweise, auf den öffentlichen Haushalt umgestellt werden – ohne Steuer- und Abgabenerhöhungen an anderer Stelle.
- Der weitere EE-Ausbau muss mit dem Mechanismus des Europäischen Emissionshandelssystems wirksam verzahnt werden.
- Der Netzausbau muss beschleunigt, umgekehrt müssen weitere EE-Ausbau noch stärker als bisher an die tatsächlichen Netzverfügbarkeiten angepasst werden. Politisch bedingte Mehrkosten des Netzausbaus durch Erdverkabelung müssen aus den öffentlichen Haushalten getragen werden. Zudem ist der wachsende Anteil des EE-Eigenverbrauchs in die Netzausbaufinanzierung einzubeziehen.
- Die Erhöhung der Energieeffizienz ist und bleibt der Königsweg des Klimaschutzes. Die Sanierungsrate in Gebäuden wie im Gewerbe muss erhöht werden.
- Der ordnungsrechtliche Rahmen darf nicht weiter verschärft oder aufgeweicht werden. Zentrale Ansatzpunkte für eine höhere Sanierungsdynamik bleiben Informationen, Beratung und Anreize. Das Förderinstrumentarium ist zu straffen und zu vereinfachen, aber auch um zielführende neue Instrumente zu ergänzen.
- Für Effizienzsteigerungen im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums ist eine steuerliche Sanierungsförderung unverzichtbar. Qualifizierte müssen ihre Beratungskompetenzen diskriminierungsfrei einbringen können.
- Im Bereich der betrieblichen Energieeffizienz sind für den Mittelstand weiterhin Unterstützungsinstrumente notwendig, die verbreitert werden sollten.
- Die Sektorkopplung muss in einem sich schrittweise annähernden und technologieoffenen Entdeckungsprozess zum Erfolg geführt werden.