KFZ-Rahmenabkommen mit Citroen

Innungsmitglieder können im Rahmen der Kooperation zwischen Citroën und dem Zentralverband weiterhin attraktive Sonderkonditionen bei Kauf, Leasing oder Finanzierung eines Fahrzeugs in Anspruch nehmen. Das Rahmenabkommen wurde bis zum 31.12.2016 verlängert. Die Kooperation umfasst die Modelle Citroën C-Zero, C1, C2, C3, C4, C5, Berlingo, DS3, DS4, DS5 sowie bei den Nutzfahrzeugen die Modelle Nemo, Berlingo, Jumpy und Jumper.

Modellabhängig erhalten Innungsmitglieder Nachlässe auf den Listenpreis zwischen 7 – 36 %. Darüber hinaus wird die Citroën Barkauf-Prämie weiter fortgeführt. Sie beläuft sich modellabhängig auf 2 – 6 % Nachlass. Diese Prämie ist zusätzlich mit dem Aktionsnachlass kumulierbar. Bezugsberechtigte Mitglieder erhalten die Barkauf-Prämie für alle Neuwagen-Käufe, bei denen das Citroën Easy Business Leasing nicht in Anspruch genommen wird. Insgesamt können Innungsmitglieder beim Kauf eines Citroën modellabhängig damit 7 % bis 40 % Nachlass auf den Listenpreis erhalten.

Interessierte Mitglieder wenden sich an Frau Doris Tetzlaff vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. unter der Rufnummer 030/ 20 64 55-37 oder per E-Mail an tetzlaff@baeckerhandwerk.de. Nach Prüfung der Innungsmitgliedschaft wird ein Berechtigungsschein ausgestellt, der zum Bezug eines Fahrzeugs zu Sonderkonditionen im Rahmen dieser Kooperation berechtigt.