Elektromobilität ist der Schlüssel für die Energiewende im Verkehrssektor, denn Fahrzeuge, die mit Strom aus erneuerbaren Energien angetrieben werden, stoßen anders als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor keine Treibhausgase aus. Damit möglichst viele Menschen E-Autos fahren, muss die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden – und müssen fürs Tanken und Bezahlen EU-weit einheitliche Standards gelten. Ein Autofahrer aus Bremen soll sein Elektromobil auch in Bayern aufladen und ohne großen Aufwand dafür bezahlen können.
Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr mit der Ladesäulenverordnung festgelegt hat, dass alle neu errichteten Stromtankstellen EU-weit einheitliche Stecker nutzen müssen, folgt nun der nächste Schritt: Das Bundeskabinett hat eine Änderung zur Ladesäulenverordnung beschlossen, die das Bezahlen des getankten Stroms vereinfachen soll. Denn bislang überwiegt an den Stromtankstellen das sogenannte “vertragsbasierte” Laden, bei dem der Nutzer zunächst einen Stromliefervertrag mit einem Energiedienstleister abschließen muss.
Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten müssen zukünftig jedem Nutzer eines E-Fahrzeugs das Laden ermöglichen, auch wenn kein langfristiger Stromliefervertrag besteht. Zudem sollen Authentifizierung und Bezahlung vereinheitlicht werden. Will der Betreiber den Strom nicht verschenken, muss er mindestens eine von 3 Bezahloptionen anbieten: Bargeld, EC-/Kreditkarte oder webbasierte Zahlung per Smartphone.
Mit der Änderung setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) in deutsches Recht um. Die Änderung der Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Danach kann sie voraussichtlich noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Die Zahl der Ladepunkte steigt: Ende des vergangenen Jahres gab es 7.407 öffentlich zugängliche Ladepunkte (+1.571), das entspricht einem Anstieg um rund 27 %. Die Bundesregierung fördert den Ausbau von Schnell- und Normalladepunkten bis 2020 mit 300 Millionen Euro.
Bis zu 4.000 Euro Prämie für Kauf eines Elektrofahrzeugs: Zudem stellt die Bundesregierung seit Mitte 2016 bis zu 600 Millionen Euro bereit, um den Kauf von Elektrofahrzeugen zu fördern. Die Automobilhersteller beteiligen sich in gleicher Höhe. Beim Neukauf eines rein elektrischen Fahrzeugs werden 4.000 Euro gezahlt. 3.000 Euro erhalten Käufer für Plug-in-Hybride. Anträge für den Umweltbonus – auch Kaufprämie genannt – können bis Anfang 2019 direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, kommunale Betriebe und Vereine. Weiterführende Informationen: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/elektromobilitaet.html