Betriebe, die ihre Hauptlastspitzen in Zeiten mit ausreichend Netzkapazität verlagern, können verminderte Netznutzungsentgelte beantragen. Grundsätzlich stehen gerade bei den Bäckereien die Chancen gut, denn die Hauptproduktionszeiten liegen überwiegend in der Nacht.
Jeder Netzbetreiber ermittelt jährlich die Zeiten, in denen die Netze ausgelastet sind. Diese Zeiten variieren von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Um Anspruch auf verringerte Netzentgelte zu haben, muss die höchste Lastspitze im Jahr zur Lastspitze innerhalb der veröffentlichten Zeiten des Netzbetreibers eine Differenz von mindestens 100 KW aufweisen. Betriebe, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, können mit einer Erstattung von mehreren Tausend Euro rechnen, in einigen Fällen sogar im fünfstelligen Bereich.
Sollte Ihre Lastspitze merklich über 100 KW liegen, empfehlen wir Ihnen die Prüfung Ihres Anspruchs. Frist für die Beantragung bei der zuständigen Regulierungsbehörde ist der 30.09.
Hierfür ist sehr viel zeitintensive und organisatorische Vorarbeit nötig. Reagieren Sie aus diesem Grund kurzfristig. Wir als Ihr Verband haben seit vielen Jahren eine bestehende Kooperation mit
Unternehmensberatung Andrea Stanzel
Dr. Timmermann Str. 22
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Frau Stanzel ist bereits für viele hundert Betriebe erfolgreich tätig und hat sich als zuverlässige Partnerin bewährt. Gern übernimmt das Büro Stanzel die Prüfung Ihrer Netzentgeltermäßigung, sowie die komplette Abwicklung und weitere Betreuung. Auch für alle anderen Fragen zu Energie steht Ihnen das Stanzel-Team zur Verfügung.
Für die vorab-Prüfung Ihres Anspruchs berechnet die Firma Stanzel 120 €. Mitgliedsbetriebe erhalten darauf 10 % Nachlass.