Lebensmittelhygiene
Das europaweit einheitliche Lebensmittelhygiene-Recht gilt seit 2006. Unter den insgesamt vier Verordnungen des sogenannten „Hygiene-Pakets“ findet sich auch die für das Bäckerhandwerk relevante Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Sie hat die alte Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) des Bundes ersetzt. Die LMHV wird zwar nach wie vor gerne von der Lebensmittelüberwachung angeführt, wenn sie Beanstandungen ausspricht (vor allem das Thema der „nachteiligen Beeinflussung“), doch kann mit guten Argumenten entgegengehalten werden, dass die hygienischen Anforderungen an die Bäckerei umfassend und abschließend in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 geregelt sind.
Verantwortlich für die Sicherheit eines Lebensmittels ist in erster Linie der Lebensmittelunternehmer, auf allen seiner Kontrolle unterliegenden Stufen der Lebensmittelkette. Er muss ein auf den HACCP-Grundsätzen beruhendes Verfahren einrichten und sich an die allgemeinen Vorgaben halten, die sich insbesondere in Anhang II der Verordnung finden. Die dortigen – recht allgemeinen und grundlegenden – Anforderungen sollten jedem Unternehmer nicht nur geläufig sein, er muss sie auch in seiner Bäckerei umsetzen.
Unser Partner in Sachen Lebensmittelhygiene
Häcker & Partner
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Modul 1
Hygienecheck
Aus unserem Dienstleistungspaket
- Standortbegehung der Produktionsstätte
- inkl. einer Filiale (Hauptgeschäft)
- Standortbegehung einzelner Filialstandorte
Modul 2
Produkthygiene
Aus unserem Dienstleistungspaket
- freiwillige mikrobiologische Produktuntersuchung
- Erarbeitung betriebliches Eigenkontrollsystem
- Externe Schädlingsbekämpfung
Modul 3
Personalhygiene
Aus unserem Dienstleistungspaket
- Online-Mitarbeiterschulung
- oder
- persönliche Mitarbeiterschulung