Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der im Dezember 2019 in Kraft getretenen EU-Hinweisgeberrichtlinie und legt einen standardisierten Schutz für Hinweisgebende fest. Der Bundesrat hatte das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Mai 2023 verabschiedet. Am 2. Juli 2023 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Damit sind Organisationen und Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, sichere Hinweisgebersysteme (Meldestelle) einzuführen.
Einführung eines Hinweisgebersystems / Einrichtung einer internen Meldestelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Verstöße gegen das EU-Recht und nationales Recht, insbesondere wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt, die die Gesundheit oder das Leben gefährden.
Sie können oder möchten keine betriebseigene Meldestelle einrichten?
Dann können Sie diese Aufgabe an eine externe Meldestelle übergeben.
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