Jeder Unternehmer bzw. Vorgesetzter ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit (Erstunterweisung) und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich (Wiederholungsunterweisung) über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen (§ 4 der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ und § 12 Arbeitsschutzgesetz). Dies beinhaltet die Themen Brandschutz, Erste Hilfe und Grundlagen des Arbeitsschutzes. Die Durchführung der Schulungen muss dokumentiert werden. Die jeweils aktuellen Schulungsnachweise sind beim Arbeitgeber (bzw. in der Verkaufsstelle) aufzubewahren.

Verantwortlich für die Unterweisung = der Unternehmer!
Wie kann zeitlich flexibel unterwiesen werden?
Online-Schulungen sind zeitlich & räumlich flexibel!

Aus dem Schulungsangebot

Grundlagen des Arbeitsschutzes im Unternehmen

Lerninhalte:

  • Gesundheitsschutz
  • Rechtliche Grundlagen für den Arbeits- und
  • Staatliche Vorschriften
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
    • Fachkraft für Arbeitssicherheit
    • Betriebsärztin/-arzt
    • Sicherheitsbeauftragte

Organisation der ersten Hilfe im Unternehmen

Lerninhalte: 

  • Unterschiedliche Notfallsituationen im Unternehmen
  • Verantwortlichkeiten und Organisation der Erste-Hilfe-Maßnahmen im Unternehmen
  • Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Grundlegende Verhaltensregeln bei Erste-Hilfe-Maßnahmen

Organisation des Brandschutzes im Unternehmen

Lerninhalte:

  • Verschiedene Notfallsituationen – Brand- und Explosionsgefahren
  • Verantwortlichkeiten und Organisation des betrieblichen Brandschutzes
  • Vorbeugende und abwehrende Brandschutzmaßnahmen
  • Beispiele für Brand- und Explosionsgefahren
  • Brandklassen und geeignete Löschmittel
  • Erste Hilfe Maßnahmen im Brandfall