Arbeitssicherheit
Entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) ist jedes Unternehmen ab einem Beschäftigten, unabhängig ob dieser Beschäftigte Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zur Beratung und Betreuung hinsichtlich der Realisierung einer sicheren Arbeitsorganisation im Unternehmen zu beauftragen. Der Betreuungsumfang wird durch die zuständigen Berufsgenossenschaften festgelegt und richtet sich nach der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens und der Anzahl der Beschäftigten. Seit 01.01.2012 gelten in den BGN-Mitgliedsbetrieben erweiterte Möglichkeiten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
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Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten
Der Unternehmer eines Betriebes mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten kann statt der Regelbetreuung auch eine alternative Betreuungsform wählen: das Unternehmermodell.
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Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten
Unternehmer von Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten haben keine Wahlmöglichkeit. Sie unterliegen der Regelbetreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unternehmermodell
Voraussetzung ist, dass der Unternehmer in einem 3-tägigen Basisseminar (Motivationsmaßnahme) das notwendige Branchen-Wissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erwirbt. Dieses Wissen ist die Grundlage, um die Gefährdungsbeurteilung systematisch durchzuführen und die Arbeitsprozesse im Betrieb störungsfrei, sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten sowie zu erkennen, wann eine Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden muss (bedarfsorientierte Betreuung).
Der Gedanke des Unternehmermodells ist:
Der Unternehmer eines Kleinbetriebs ist Dreh- und Angelpunkt für alle Entscheidungen in seinem Betrieb. Zu diesen Entscheidungen gehören auch die 2 Bereiche, die für betriebswirtschaftliche und sozialen Belange wichtig sind: Sicherheit und Gesundheitsschutz. Beim Unternehmermodell wird der Unternehmer sensibilisiert, motiviert und informiert, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Entscheidungsprozesse und in alle Abläufe zu integrieren und wirksame Lösungen zu finden. Er weiß, wann er Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen muss.
Regelbetreuung
So stellen Sie die Regelbetreuung Ihres Betriebes sicher:
1. Möglichkeit:
Beauftragtung eines Dienstleister mit der Betreuung.
2. Möglichkeit:
Betreuung durch eigenen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ingenieur/ Techniker/Meister Ihres Betriebes).
3. Möglichkeit:
Sie wählen keine der beschriebenen Möglichkeiten. In diesem Fall betreut Sie der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst der BGN (ASD*BGN).
Mehlsiloreinigung
Um den Betrieb einer Bäckerei mit der Versorgung von Mehlen aufrecht zu erhalten, werden die Siloanlagen kontinuierlich mit Mehl befüllt und je nach Bedarf entleert. Die Behälterinnenoberfläche wird hierbei durch ständige Nachbefüllung bei noch vorhandener Restmenge durch Rest-Produktanhaftungen verunreinigt.
Diese Verunreinigungen durch Schädlinge, Verkrustungen und die Verklumpung des Mehles, können in allen Höhen der Silowandung auftreten, nach immer stärker werdenden Aufbau fallen diese dann unkontrolliert ab und führen zur Verstopfungen der Förderanlage, die Förderschnecke kann kein Mehl transportieren. Der daraus resultierende Betriebsstillstand verursacht enorme Kosten.
Explosionsschutzdokument
In vielen Backbetrieben sind Explosionsgefährdungen durch Mehl- bzw. Getreidestaub, Gase (z.B. Flüssiggas) oder brennbare Flüssigkeiten (z.B. Backtrennmittel) unter bestimmten Umständen vorhanden. Eine wirksame Zündquelle kann diese zur Explosion bringen, Menschen gefährden und zu hohen Sachschäden führen.
Arbeitgeber, in deren Betrieben gefährliche explosionsfähige Atmosphären (durch Staub-/Luftgemische oder Gase) auftreten, müssen, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, nach § 6 BetrSichV ein Explosionsschutzdokument erstellen. Das Explosionsschutzdokument umfasst die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz und die daraus abzuleitenden Sicherheitsmaßnahmen.
Online-Schulungen
Es besteht eine jährliche Schulungsverpflichtung zum Thema Arbeitsschutz gegenüber den Mitarbeitern eines Betriebes. Die Schulungsverpflichtung wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“ vorgegeben. Zudem sieht die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eine jährliche Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen vor.
Wenn Sie dieser jährlichen Schulungsverpflichtung nicht selbst nachkommen möchten/können, bietet die Onlineschulung eine sicher Alternative und eine optimale Grundlage für Ihre Mitarbeiter, sich mit den Inhalten Arbeitsschutz, Erste Hilfe und Brandschutz im Unternehmen vertraut zu machen.