Rahmenabkommen mit Nissan verlängert

Rahmenabkommen mit Nissan verlängert

Innungsmitglieder können im Rahmen der Kooperation zwischen Nissan und dem Zentralverband weiterhin Sonderkonditionen bei Kauf, Leasing oder Finanzierung eines Fahrzeugs in Anspruch nehmen. Je nach Modell werden Nachlässe zwischen 12-29 % auf den Listenpreis gewährt. Im Gewerbeleasing sind Nachlässe zwischen 4-36% möglich. Diese Konditionen gelten für im zweiten Quartal 2018 abgeschlossene Kaufverträge; die Zulassung kann später erfolgen.

Sonderaktion: Zusätzlich zum allgemeinen Nachlass kann ein Dieselbonus in Höhe von 4 % beim Kauf der Modelle Nissan Juke, Qashqai und X-Trail in Anspruch genommen werden. Der Kaufvertrag muss bis zum 30.06.2018 abgeschlossen werden. Die Zulassung des Fahrzeuges kann daran anschließend erfolgen.

Für die Modelle Micra, New Micra, Note, Pulsar, Juke Qashqai X-Trail, NV200, Navara, NV300, NV400 und NT400 bietet Nissan eine Loyalitätsprämie an. Bei Besitz eines Nissan Altfahrzeuges (mindestens sechs Monate), der nicht in Zahlung gebeten wird und Abschluss eines Service- und Wartungsvertrag, erfolgt die erste Inspektion kostenfrei.

Interessierte Mitglieder wenden sich bitte an Frau Jacqueline Augat vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. unter der Rufnummer 030/ 20 64 55-37 oder per E-Mail an augat@baeckerhandwerk.de. Nach Prüfung der Innungsmitgliedschaft wird ein Berechtigungsschein ausgestellt, der zum Bezug eines Fahrzeugs zu Sonderkonditionen im Rahmen dieser Kooperation berechtigt.