Kooperationsvereinbarung für Innungsbäcker mit RECUP

Kooperationsvereinbarung für Innungsbäcker mit RECUP

Mehrwegpflicht ab 2023

Das Bundeskabinett und der Bundestag haben Änderungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Ab 2023 sind Gastronom:innen und damit auch Bäckereien dazu verpflichtet, ihrer Kundschaft eine Mehrwegalternative zur Einwegverpackung für To-go-Getränke und Take-away-Essen anzubieten.

Speisen oder Getränke inklusive Mehrwegbehältnis dürfen dabei nicht teurer sein als dieselbe Speise oder dasselbe Getränk in der Einwegvariante und müssen gut sichbar beworben werden. Für das Bäckerhandwerk betrifft das vor allem Heiß- und Kaltgetränke, aber auch Einweggeschirr für Speisen.

Es gibt zwar eine Ausnahme für Unternehmen unter 80 Quadratmeter Verkaufsfläche und maximal 5 Mitarbeiter:innen. Diese Regelung ist aber eher für kleine Einzelbetriebe geschaffen worden. Es ist daher davon auszugehen, dass für Bäckereien die Gesamtverkaufsfläche aller Filialen und die Gesamtzahl aller Mitarbeiter:innen gezählt werden und die Ausnahme somit nicht greift.

Praxisbeispiel: Bietet eine Bäckerei ein Getränk zum Mitnehmen im Pappbecher an, so muss sie zukünftig das gleiche Getränk auch zur Mitnahme in einem Mehrwegbecher anbieten. Letzten Endes entscheidet also die Kundschaft, ob sie das Getränk im Einwegbecher oder in der Mehrwegalternative mitnehmen möchte. Anders als bislang darf der Mehrwegbecher dann aber nicht zu einem höheren Preis verkauft werden. Es wird nicht ausreichen, dem Kunden anzubieten, den Kaffee in einen mitgebrachten Becher einzufüllen. Die Kalkulation für Getränke muss also angepasst werden.

Gehe den Mehrweg und werde RECUP-Partner!

Mehr als 11.000 Gastronom:innen sind bereits Teil des deutschlandweit Mehrweg-Pfandsystems. Und auch einige Bäckereien sind bereits dabei, z.B. die Bäckerei Raffelhüschen und Niebüller Backstube.

So können auch Sie RECUP-Partner werden! Mehr Info…