Energiemanagement

Energiemanagement

Neben dem günstigen Energieeinkauf sollten alle Handwerksbäckereien weitere Punkte in Sachen „Energie“ im Auge behalten. So muss jährlich geprüft und ggf. beantragt werden, welche Strom- und Energiesteuern zurückgefordert werden können.

Die Energieberatung ist ein weiteres wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Energiemanagementsysteme liefern den nötigen Überblick und identifiziert wirkungsvolle Maßnahmen für das Unternehmen. Das macht Energiemanagement zu einem lohnenswerten Thema – auch für kleine und mittelständische Betriebe.

Energie-/Stromsteuer-
rückerstattung

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Energiemanagement-
systeme

Betriebe des Bäckerhandwerks können seit 1999 Erstattungen für Strom- und Energiesteuer beantragen, vorausgesetzt, der wirtschaftliche Schwerpunkt liegt im verarbeitenden Gewerbe und der Erstattungsbetrag übersteigt den jeweiligen Sockelbetrag. Die Anforderungen sind je nach Betriebsgröße unterschiedlich. Frist für die Antragstellung ist in allen Fällen jeweils der 31.12. des Folgejahres.

1. Entlastung von der Stromsteuer
In jedem Jahr kann ein Erstattungsantrag gestellt werden. Der zu überschreitende Sockelbetrag liegt bei 250 €. Für alle den Sockelbetrag übersteigenden Stromverbräuche wird eine Erstattung von 5,13 € je 1.000 kWh gewährt. Dieser Antrag ist nicht von der Vorlage des Testates zur Einführung eines Energiemanagements abhängig.

2. Entlastung von der Energiesteuer
Diese Entlastung wird auf Verbräuche von Heizöl, Erd- und Flüssiggas gewährt. Hier beträgt der zu überschreitende Sockelbetrag ebenfalls 250 €. Auch dieser Antrag ist nicht von der Vorlage des Testates zur Einführung eines Energiemanagements abhängig.

3. Vergütung der Strom- und Energiesteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich)
Diese Erstattung gilt für alle Energieträger, also Strom, Erd- und Flüssiggas sowie Heizöl. Hier wird die gezahlte Steuer gegen die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge von 1998 gerechnet. Maßgeblich hierfür sind die von Januar bis Dezember des Antragsjahres gezahlten Beiträge des Arbeitgebers. Die Sockelbeträge liegen bei 1.000 € für Strom, bei 750 € für die anderen Energieträger. Dieser Antrag ist seit dem Antragsjahr 2013 von der Vorlage eines Testates abhängig, welches die Einführung eines Energiemanagements bescheinigt. Dieses Formular ist von einem akkreditierten Zertifizierer auszustellen und dem Hauptzollamt bei Antragstellung vorzulegen.

Das Förderprogramm ersetzt die bisherige Richtlinie „Energieberatung im Mittelstand“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Eine in diesem Modul geförderte Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie.

Der effiziente Einsatz von Energie sorgt nicht nur für umwelt- und klimaschonendere Produktionsabläufe, sondern birgt gleichzeitig hohe Einsparpotenziale für Ihren Betrieb. Energiemanagementsysteme bieten insbesondere:

  • Strukturierte Erfassung aller relevanten Verbrauchsdaten
  • Geeignete Kennzahlen für die Effizienzkontrolle
  • Benchmarking von Energiedaten und Ableiten von Maßnahmen
  • Identifizieren von Einsparpotenzialen
  • Erfolgreiche Optimierungsstrategien

Große Unternehmen, die nicht mehr unter die Definition eines KMU fallen, haben die Möglichkeit für die Nachweisführung zwischen einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS zu wählen. KMU‘s können dabei auch auf alternative Systeme zurückgreifen.

Erfahren Sie alle nötigen Informationen für einen schnellen, erfolgreichen Einstieg