Strom- und Energiesteuerentlastungen beantragen

Strom- und Energiesteuerentlastungen beantragen

Zur Erinnerung: machen Sie Ihre Entlastungsansprüche aus der Strom- und Energiesteuer für das Kalenderjahr 2015 geltend. Stichtag ist der 31.12.2016. Gegenwärtig beträgt die jährliche Mindestverbrauchsmenge für

Strom:              48.733 kwH                 Erdgas:          181.160 kwH
Flüssiggas:        16.502 KW                  Heizöl:           16.298 Liter

Sofern Sie mit Ihrem Betrieb diese Verbrauchsmengen überschreiten, sollten Sie die Beantragung der Steuerentlastung in jedem Fall vornehmen. Gegen geringes Entgelt übernimmt dies auch unsere Kooperationspartnerin, Frau Andrea Stanzel, Dr.-Timmermann Str.-22, 31515 Wunstorf, Tel. 05031/17 81 270.